
(lat.) ist nach einer Unterscheidung des römischen Juristen Ulpian (170?- 223) die oberste Staatsgewalt und die oberste Gewalt der Zivilrechtspflege. Seit dem 12. Jh. erscheint die hierauf gegründete Einteilung der Gerichtsbarkeit in die Gerichtsbarkeit über Leben, Freiheit und Bürgerrecht und die übrige Gerichtsbarkeit im deutschen Reich. Sei...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.